Allgemeine Urlaubsinformationen

Automobilclubs Einreisebestimmungen Haustiere

KFZ-Kennzeichen

Kreditkarten Maut/Vignette
Notrufnummern Tel.-Vorwahl Verkehrsbestimmungen    
Notrufnummern: nach oben


Rettung: 144               Polizei/Gendarmerie: 133              Feuerwehr: 122                  Euro-Notruf: 112
Straßenwacht: 120
Diese Notrufnummern können auch vom Mobilfunknetz kostenfrei angewählt werden.

 

Automobilclubs: nach oben  


ARBÖ Pannendienst, Reisenotruf:  123  Internet: http://www.arboe.or.at    


ÖAMTC Euronotruf:  0222-982 13 04  ÖAMTC Pannenhilfe:   120  Internet: http://www.oeamtc.at

 

KFZ-Kennzeichen Österreich: nach oben  


Liste 
 

Mautgebühren/Vignetten nach oben

Link zur ASFINAG


Vorwahlnummern: nach oben


Internationale Telefonvorwahl nach Österreich: 0043


Telefonvorwahl von Österreich nach Deutschland: 0049

 

Kreditkarten: nach oben


Kreditkarten werden normalerweise in größeren Geschäften, Hotels, Restaurants und Gasthöfen akzeptiert. Weit verbreitet ist die Akzeptanz von VISA und MASTERCARD. Dennoch ist es empfehlenswert sich vorher zu erkundigen.

 

Einreisebestimmungen: nach oben


Österreich ist Mitglied der EU und des Schengener Abkommens. Danach finden an den Grenzen zu EU-Staaten keine Grenzkontrollen mehr statt. Gültige Reisedokumente sind trotzdem mitzuführen. Für Nicht-EU-Bürger gelten andere Bestimmungen.

 

Verkehrsbestimmungen:nach oben

Umfassende Informationen finden Sie beim ÖAMTC.

Weitere Infos:
Falschparken:  Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich besteht ein bilaterales Abkommen, nach dem Bußgelder, die EUR 25,- übersteigen vom Heimatland des Fahrzeughalters eingehoben werden. D.h. die Behörden in der Bundesrepublik Deutschland treiben Bußgelder, die in Österreich verhängt wurden und EUR 25,- übersteigen im Auftrag Österreichs ein und umgekehrt. Diese Grenze wird beim Falschparken mit einigen Mahngebühren schnell überstiegen.


Besondere Bestimmungen:
-Kindern ist in jedem Fall das Überqueren der Straße zu ermöglichen.
-80 m vor und nach Bahnübergängen gilt Überholverbot.
-Hält man an, obwohl man Vorfahrt hätte, verliert man das Vorfahrtsrecht.
-Zweiradfahrer müssen einen kleinen Verbandskasten mitführen.
-Das Vorbeifahren an Schulbussen ist untersagt, sofern diese die Warnblinkleuchten in Betrieb haben.
-Gelbe Zick-Zack-Linien auf der Straße bedeuten absolutes Halte- und Parkverbot.
-Telefonieren durch den Fahrzeuglenker während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung 

 

Haustiere: nach oben

Bei der Einreise mit Hunden und Katzen ist ein Tollwutimpfzeugnis nicht jünger als ein Monat und nicht älter als ein Jahr mitzuführen. Für Hunde sind Maulkorb und Leine mitzuführen. 


 

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